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Arbeitsplatz- evaluierung psychischer Belastungen

Die Reduzierung von arbeitsplatzbezogenen Belastungen ist Grundlage einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Evaluierung, der Maßnahmenentwicklung als auch bei deren Umsetzung.
Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen (gem. ASchG) kann der Startschuss zu einem gesunden und erfolgreichen Unternehmen sein. Zufriedene Mitarbeiter*innen erreichen im Durchschnitt eine um 31 % höhere Produktivität, 37 % mehr Verkaufsabschlüsse sowie eine dreimal so hohe Kreativität. Zudem sind zufriedene Mitarbeiter*innen deutlich leistungsfähiger.

Glückliche Menschen sind erfolgreicher – nicht umgekehrt.

Auf Unternehmensseite werden Krankenstände reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit und Mitarbeiter*innenbindung gefördert.

 

Weg vom Stress, 

hin zum gesunden Arbeitsplatz

Ihre Vorteile im Überblick

Das Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen bringt verschiedene Vorteile mit sich:

Durch eine gezielte Minimierung psychischer Fehlbelastungen streben wir eine erhebliche Reduktion von Stress, Fehlleistungen und langfristigen Erkrankungen an. Ein gesundes Arbeitsumfeld trägt dazu bei, die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen zu unterstützen.

Die Reduzierung von Fehlbelastungen trägt zur individuellen Gesundheit bei und steigert gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Die Vermeidung hoher Fluktuation und (Langzeit-)Krankenstände wirkt sich positiv auf die langfristige Leistungsfähigkeit des Unternehmens aus.

Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen bildet den Ausgangspunkt für die Initiierung eines gesunden Unternehmens. Wir engagieren uns aktiv, um Ihnen bei der Identifizierung von Stressoren und Belastungsfaktoren zu helfen. In Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Maßnahmen zur Reduzierung von Stress und zur Förderung des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeiter*innen. Durch diesen Prozess wird Ihr Unternehmen gesünder, und effektiver.

Unser Angebot folgt einer klaren Struktur, die Kostentransparenz und -kontrolle ermöglicht. Ihr Unternehmen profitiert einerseits von den vorhersehbaren Ausgaben und anderseits von der Flexibilität optionale Zusatzleistungen (z.B. Zusatzfragen zu Home-Office, BGM-Maßnahmen, o.ä.) nach Bedarf einzubeziehen. Eine effektive Kostenkontrolle wird durch die Regelung gewährleistet, dass Mehrleistungen nur nach vorheriger Absprache erfolgen.

Die Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen unterstreicht das Engagement des Unternehmens für das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen. Dies trägt dazu bei, dass die Mitarbeiter*innen eine gesteigerte Wertschätzung erleben, wodurch wiederum das Image als attraktive Arbeitgeberin gestärkt wird.

Die Einbindung der Mitarbeiter*innen in den Verbesserungsprozess mit dem Ziel eines gesunden Arbeitsplatzes führt zu gesteigerter Zufriedenheit, höherer Motivation und letztendlich zu einer erhöhten Leistungsfähigkeit.

Durch proaktive Förderung der Gesundheit und Stressvermeidung am Arbeitsplatz stärken Sie die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen, reduzieren Krankheitszeiten und steigern Motivation sowie Leistungsbereitschaft. Dies wirkt sich positiv auf Ihre Mitarbei-ter*innen, Teams und das gesamte Unternehmen aus, stärkt die Mitarbeiterbindung und verringert die Fluktuation.

Durch proaktive Förderung der Gesundheit und Stressvermeidung am Arbeitsplatz stärken Sie die psychische Gesundheit, reduzieren Krankheitszeiten und steigern Motivation sowie Leistungsbereitschaft. Dies wirkt sich positiv auf Mitarbeiter*innen, Teams und das Gesamtunternehmen aus, stärkt die Mitarbeiterbindung und verringert die Fluktuation.

Mental Health zählt zu einem der zwölf Megatrends. Weltweit profitieren Unternehmen bereits von einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung durch Etablierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Ablauf und Ziele des Evaluierungsprozess

Die wichtigsten Prozessabschnitte und Meilensteine im Überblick

Starten Sie den Dialog für Ihren Unternehmenserfolg!

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um unkompliziert einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Teilen Sie uns wichtige Informationen zu Ihrem Unternehmen mit – Anzahl der Mitarbeiter, Branche und mehr. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die passenden Lösungen zu entwickeln.

Unsere Erstgespräche sind geprägt von partnerschaftlichem Austausch auf Augenhöhe.
Wir klären Erwartungen und legen die Parameter für die Onlinebefragung fest, insbesondere die Anzahl der Tätigkeitsgruppen. Bei Bedarf fügen wir zusätzliche Skalen hinzu. Nach unserem unverbindlichen Angebot liegt die Entscheidung für eine Zusammenarbeit in Ihren Händen.

Auch das Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Zu Beginn wird eine Steuerungsgruppe konstituiert, welche für die Planung und Steuerung des Beratungsprojekts verantwortlich ist. In der Steuerungsgruppe sind z.B. die Geschäftsführung, Vertreter*innen der HR, Arbeitsmedizin und -sicherheit o.ä. auf Unternehmensseite und die Projektleitung (Berater*in) auf Seiten der ÖSB vertreten. Zu den Aufgaben der Steuergruppe zählen:

  • Konzept und Planung des Beratungsprozesses
  • Auswahl der zusätzlichen Items in der Onlinebefragung (sofern gewünscht)
  • Terminplanung
  • Planung der Information der Mitarbeiter*innen
  • Einladung der Workshopteilnehmer*innen
  • Abschlusspräsentation und Abschlussbericht

In der Onlinebefragung kommt der standardisierte Fragebogen Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) zum Einsatz. Zudem wird ein Kurzfragebogen zu den fünf Dimension der psychischen Gesundheit in der Arbeit verwendet. Diese 20 Items orientieren sich am PERMA-Modell der Positiven Psychologie.

Hinweis: Verfahren zur Erhebung der psychischen Belastungen müssen die Gütekriterien zur Validität, Reliabilität und Objektivität der ÖNORM EN ISO 10075-1 bis 3:2004 erfüllen. Dies ist mit den verwendeten Instrumenten gegeben.

Der ABP-Plus-Workshop vereint zwei Vorteile an einem Termin.

Vorteil 1: Die Maßnahmenentwicklung findet gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen im Rahmen des APB-Plus-Workshops statt. Im Sinne des psychologischen Empowerments werden die Mitarbeiter*innen „ermächtigt“, an den Lösungen zu arbeiten. Dieses Vorgehen betont die Wichtigkeit des Themas und bietet gleichzeitig Raum für Sensibilisierung. Weiters können stressauslösende Prozesse direkt im Team gelöst werden, in dem diese angesprochen und konkretisiert werden.

„Team-Meetings besser strukturieren und moderieren“ oder „Checkliste zur Schichtübergabe ausfüllen und bei mit Kollegen*innen besprechen“ anstatt „Wir müssen besser miteinander kommunizieren“.

Der Workshop bietet einen zeitlichen und vertraulichen Rahmen, um treffsichere und konkrete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Der größte Vorteil dieses Vorgehens liegt in der Akzeptanz der entwickelten Maßnahmen. Vermeidungseffekte wie das „Not-invented-here-Syndrom“ oder „Die-Lösung-kommt-von-oben“ werden durch das partizipative Vorgehen auf ein Minimum reduziert, stattdessen Akzeptanzeffekte gefördert.

Vorteil 2: Zudem wird der Fokus auf die Wichtigkeit von gesundheitsförderlichen Verhalten gelegt. Die Grundidee kommt aus der Positiven Psychologie und hebt vor allem jene Prozesse und Rituale in der alltäglichen Arbeit, die bereits gut funktionieren, hervor. Hierfür werden die PERMA-Ergebnisse aus dem Onlinefragebogen vorgestellt. Weiters wird zu den wichtigsten ein bis zwei Punkten eine Intervention für den beruflichen Alltag vorgestellt.

Bei der Abschlusspräsentation in der Steuerungsgruppe werden die Ergebnisse der Onlinebefragung und die Maßnahmenvorschläge für das Gesamtunternehmen und die einzelnen Tätigkeitsgruppen vorgestellt. Daraus kann die Eintragung in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGeDok) abgeleitet werden. Mit dieser Eintragung ist die Arbeitsplatzevaluierung Psychischer Belastungen formell abgeschlossen.

Häufige Fragen

zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen (gem. AschG)

Die Abkürzung „gem. ASchG“ steht für „gemäß dem Arbeitnehmer*innen-Schutzgesetz“ bzw.

„Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, idgF“ 

Seit der Novelle des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes (ASchG) vom 01.01.2013 ist die Evaluierung von psychischen Fehlbelastungen für die Betriebe und Unternehmen verpflichtend. Die Umsetzung wird durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert.

Das ASchG schützt das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.

Die arbeitspsychologische Tätigkeit der Evaluierung psychischer Belastung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) kann mit bis zu 25% zur jährlichen Präventionszeit* eines Unternehmens angerechnet werden (ASchG §82a).

* Die Präventionszeit ist die gesetzlich vorgeschriebene Betreuungszeit, die Arbeitsmediziner*innen und Sicherheitsfachkräfte auf jeden Fall in einem Betrieb beraten müssen. Die Präventionszeit wird nach der Betriebsgröße berechnet.

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen ab der ersten Mitarbeiter*in dazu verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durchzuführen. Für kleinere Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, die Schritte der Erhebung und der Maßnahmenentwicklung mit der „ABS-Gruppe“ zu kombinieren. Bei größeren Unternehmen ab etwa 50 Beschäftigten empfehlen wir eine umfassende Befragung aller Mitarbeiter*innen.

Vorrangiges Ziel des Arbeitnehmer*innenschutgesetzes stellt die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz dar. Darüber hinaus streben wir durch die Reduzierung und/oder Vermeidung von arbeitsbezogenem Stress die Prävention von (Langzeit)Krankenständen, Erschöpfungsprozessen und Burnouts an.
Klar strukturierte Arbeitsprozesse und exakte Rollenbeschreibungen dienen der Verhinderung von Konflikten und Mobbing.
Unsere Beratung begleitet Sie auf dem Weg zu einem gesunden Unternehmen und einem attraktiven Arbeitgeber.

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Gerne Informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.